Mitarbeitervertretung
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist, wie in der freien Wirtschaft der Betriebsrat, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählte Interessenvertretung. Die Wahlperiode beträgt jeweils vier Jahre.
Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), die vom jeweiligen Diözesanbischof erlassen wird, ist Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Dienstgeber und der Mitarbeitervertretung.
Aufgabenschwerpunkte der MAV sind:
- Vertreter der Mitarbeiterrechte auf der Grundlage der MAVO
- Ansprechpartner und Interessenvertreter bei besonderen Problemen von Kolleginnen und Kollegen
- Anregung von Maßnahmen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen
- Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger, insbesondere älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Einsatz für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung
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